Zur Startseite
Landkreis Helmstedt
Wappen des Landkreises Helmstedt
- Aa +

REISEFREUnDE 2021Hilfe für KinderHelmstedt Panorama (Foto: Marc Holzkamp)Hilfe für Erwachsene


Navigation

  • Aktuelles
  • Politik & Verwaltung
  • Bildung & Kultur
  • Jugend & Soziales
  • Freizeit & Tourismus
  • Wirtschaft & Arbeit

Sekundaere Navigation

Masernschutzgesetz

Informationen zum Masernschutzgesetz
Für mehr Infos hier klicken.

Täterberatungsstelle

Täterberatungsstelle
Für mehr Infos hier klicken.

Ihre Meinung

 

Online-Linkaufnahme

 

Übersicht Linkkategorien

 

Anfahrt

 

Impressum

 

Datenschutzerklärung

 

Kontakt

 

Nachrichten-Archiv

 

Newsletter

 

Notdienste

 

Notfallfax

 

Sitemap

 

Startseite

Oft gesucht oder gut zu wissen:

***************************

Corona-Beratungstelefon

Beistandschaft

Bildung und Teilhabe (BuT)

Elterngeld

Erzieherische Hilfen

Erziehungsberatung

Familienberatung

Geschäftsbereich u. Geschäftszimmer Jugend

Gesundheitsregion

Inklusion

JuLeiCa

Kinderbetreuung

Masernschutzgesetz

Paarberatung

Pflegestützpunkt

REISEFREUnDE 2021

Senioren

Täterberatungsstelle

Trennung / Scheidung

Unterhaltsvorschuss


Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Viele Kinder im Landkreis profitierten im Jahr 2012.

 

Im Geschäftsbereich Soziales des Kreises sind die statistischen Werte des vergangenen Jahres ausgewertet worden. Insgesamt wurden über 7.200 Leistungsansprüche im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bearbeitet, davon ca. 60 % im Jobcenter und gut 40 % in der Kreisverwaltung.

„Das Paket gibt über 3.000 Kindern im Landkreis Helmstedt mehr Zukunftschancen und wird zunehmend genutzt.“, so Dietmar Grajcar, Leiter des Geschäftsbereichs Soziales. „Es ist dem Landkreis wie auch dem Jobcenter ein besonderes Anliegen, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche im Landkreis Helmstedt vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren“.

 

Anspruch haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Beiträge für Vereine, Musikschule, Kurse) sind auf Kinder beschränkt, die jünger als 18 Jahre sind.

 

Den höchsten Fallzahlanteil mit fast 38 % gab es 2012 bei der Übernahme der Kosten für persönlichen Schulbedarf, im Wesentlichen bedingt durch die automatischen Zahlungen an antragsberechtigte Familien jeweils zum Schulhalbjahrsbeginn.

 

Mit 24 % bzw. 23 % folgen die Mittagsverpflegung und die soziale und kulturelle Teilhabe etwa gleichrangig. Knapp 11 % aller Anträge entfielen auf die Kostenübernahme bei Ausflügen und Klassenfahrten. 5 % der Anträge wurden zur Schülerbeförderung bzw. zur Lernförderung gestellt.

 

„Auch wenn es nach wie vor beträchtliche bürokratische Hürden zu überwinden gibt, ist das Bildungspaket im Lebensalltag vieler Familien angekommen und seine Leitidee „Mitmachen möglich machen – Kindern Chancen eröffnen“ nur zu begrüßen. Immerhin konnten 2012 Bundesmittel in Höhe von fast 380 Tausend Euro an einkommensschwache Familien im Landkreis ausgezahlt werden“, so Grajcar abschließend.

 

Die Anträge sind einzureichen beim

Jobcenter Helmstedt, Magdeburger Tor 18, 38350 Helmstedt (Leistungsberechtigte nach dem SGB II)Kreisverwaltung Helmstedt - Geschäftsbereich Soziales -, Conringstr. 28, 38350 Helmstedt

 

(alle übrigen)

 

Antragsformulare und weitere Informationen unter www.helmstedt.de/but

 

Bildung und Teilhabe
 

erstellt am 13.02.2013

Artikel versenden
Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

Was erledigen Sie wo?

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z