Betreuungsgeld; Erste Erfahrungen mit der neuen Familienleistung
Seit drei Monaten steht das Betreuungsgeld für Eltern bereit, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren wurden und keine frühkindliche Förderung in öffentlich bereit gestellter Tageseinrichtung oder in öffentlich finanzierter Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Das Betreuungsgeld in Höhe von derzeit 100 Euro monatlich wird im Anschluss an das Eltergeld gezahlt - in der Regel also ab dem 15. Lebensmonat für weitere maximal 22 Monate bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Diese etwas sperrige und politisch nicht unumstrittene Familienleistung wird als Geldleistung ausgezahlt, ist nicht zu versteuern und wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet.
Inzwischen ist eine erste Auswertung beim zuständigen Geschäftsbereich Soziales erfolgt. Danach wurden 120 ausführliche Beratungen zum Betreuungsgeld nachgefragt. 72 Anträge sind aktuell bewilligt bzw. in Bearbeitung und in 29 Fällen laufen bereits Zahlungen. 8 Anträge konnten wegen fehlender Anspruchsberechtigung (Kinder waren vor dem Stichtag 01.08.12 geboren worden) nicht bewilligt werden.
Weitere Informationen und alle Antragsvordrucke erhalten Sie beim:
Landkreis Helmstedt – Geschäftsbereich Soziales
Eltern- und Betreuungsgeldstelle
Conringstr. 28, 38350 Helmstedt
Zimmer 105, 1. OG
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mo, Do | 14:00 - 15:30 Uhr |
Mi | geschlossen |
Telefon
05351 121-2463 (Frau Pohl, Frau Wiszinski)
Fax
05351 121-2601
und auf der Homepage des Landkreises www.helmstedt.de unter Suchwort „Betreuungsgeld“