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Unterbringung von Asylbewerbern - Vereinbarung über die gegenseitige Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Helmstedt unterzeichnet

Der unverändert anhaltende Zustrom von Asylbewerbern in den Landkreis Helmstedt erfordert ein pragmatisches Vorgehen aller Beteiligten.

In allen kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden wurde daher eine interkommunale Vereinbarung beraten, die die gegenseitige Unterbringung von Asylbewerbern regelt. Wer in seiner Gemeinde freien Wohnraum hat bzw. diesen vermitteln kann, soll danach evtl. Überkapazitäten auch den anderen Gemeinden zur Nutzung für die Unterbringung von Asylbewerbern anbieten, so der Tenor der Vereinbarung. Für die dadurch entstehenden Verwaltungskosten ist eine Ausgleichsregelung geschaffen worden. Nachdem nun alle beteiligten Kommunen dieser Vereinbarung zugestimmt haben, konnte diese in der letzten Hauptverwaltungsbeamtenrunde unterzeichnet werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Helmstedt tritt die Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

 

„Ich freue mich, dass alle Kommunen im Landkreis Helmstedt gemeinsam bei diesen Fragestellungen zusammenarbeiten und dies in der interkommunalen Vereinbarung auch zum Ausdruck kommt“, stellt Bürgermeister Alexander Hoppe fest.

 

Hauptverwaltungsbeamte haben die Vereinbarung über die gegenseitige Unterbringung von Asylbewerbern unterzeichnet.
Hauptverwaltungsbeamte haben die Vereinbarung unterzeichnet


Erster Kreisrat Hans Werner Schlichting weist zu dieser Vereinbarung auf seine Initiative zur Schaffung von mehr Flexibilität zur Unterbringung der Flüchtlinge hin. „Die einfache Zuweisung des Landkreises an die Gemeinden nach deren Einwohnerzahl führt in dem einen oder anderen Fall zu Problemen bei der Unterbringung, die nunmehr in guter Zusammenarbeit gelöst werden können. Weitere Abstimmungen über notwendige Betreuungen sind noch nicht abschließend geführt, aber im Grundsatz bereits in der Vereinbarung aufgenommen.“

 

erstellt am 15.07.2015

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