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Neue Zuweisung von Flüchtlingen in die Notunterkunft Büddenstedt

Am Sonntag, den 20.12.2015, werden im Rahmen des bestehenden Amtshilfeersuchens weitere 100 Flüchtlinge in der Notunterkunft Büddenstedt erwartet.

Bis auf 3 konnten inzwischen alle der bereits in Büddenstedt untergebrachten Flüchtlinge bei der Landesaufnahmebehörde registriert werden.

 

Mit Schreiben vom 14.12.2015 teilte die Landesaufnahmestelle mit, dass an den Feiertagen keine Flüchtlingszuweisungen erfolgen. Es bat gleichzeitig um Mitteilung, ob - und wenn ja wie viele Flüchtlinge zwischen den Feiertagen und am 02. und 03.01.2016 aufgenommen werden können. Auf Anfrage des Innenministeriums wurde vom Landkreis und vom Betreiber ASB einer weiteren Aufnahme von 100 Personen am 29.12. zugestimmt. Dieses wird sich aber erst nach dem 20.12.2015 konkretisieren, wenn feststeht, wie viele Flüchtlinge am Sonntag in der Notunterkunft verbleiben.

 

Zwischenzeitlich wurden auch Registrierungen für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit einem mobilen Team in Büddenstedt durchgeführt. Damit ist gewährleistet, dass die Flüchtlinge Asylanträge stellen können. Diese Registrierungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen.

 

Rückbau der Notunterkunft in Lehre-Beienrode

 

In der Unterkunft in Lehre-Beienrode hat die Verteilung der inzwischen zugewiesenen Asylbewerber in Wohnungen in der Gemeinde Lehre begonnen. Zurzeit sind noch 14 Asylbewerber in Lehre-Beienrode untergebracht.

 

Planmäßig soll die Unterkunft nach dem 31.12.2015 nicht mehr als Reserve genutzt werden. Weitere Unterbringungen sind dort bis dahin auch nicht mehr vorgesehen.

 

Team Flüchtlingsunterbringung und –betreuung

 

Es haben sich zwischenzeitlich einige Beschwerden über die Flüchtlinge in Büddenstedt ergeben, insbesondere über die Einhaltung der Nachtruhe und des vor der Unterkunft liegen gelassenen Mülls. Der ASB und der Sicherheitsdienst wurden informiert und sagten zu, Abhilfe zu schaffen.

 

Ganz aktuell hat das Innenministerium den Landkreis Helmstedt heute ersucht, das ausgesprochene Amtshilfeersuchen bis zum 15.02.2016 für 300 Flüchtlinge zu verlängern. Der Landkreis beabsichtigt, dieses Ersuchen anzunehmen. Der Betreibervertrag mit dem ASB für die Notunterkunft Büddenstedt würde sich entsprechend verlängern. Darüber hinaus ist Ziel, nach dem 15.02.2016 eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land abzuschließen, die eine volle Kostendeckung rund um die Notunterbringung der Flüchtlinge sicherstellen soll.

 

erstellt am 18.12.2015

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