Abfallabgabenbescheide werden versendet!
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt macht darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Abgabenbescheide über die Abfallentsorgungsgebühren versendet werden. Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2015 und die Jahresvorausveranlagung 2016 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versendet.
Zum 01.01.2016 führt der Landkreis Helmstedt unter anderem die gebührenpflichtige „Biotonne Plus“ ein. Beachten Sie zum Thema „Biotonne Plus“ sowie den weiteren Neuerungen im Abfallbereich bitte das in diesem Jahr den Bescheiden beigefügte Informationsblatt mit Antragsformular für die „Biotonne Plus“ auf der Rückseite.
Wie Ihnen aus den vorherigen Jahresendabrechnungen bekannt sein dürfte, wird auch bei der Jahresendabrechnung 2015 unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2015 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben, eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2015.
Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto. Eine Scheckzahlung findet nicht mehr statt. Sollten Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, ist hierzu die Angabe einer Bankverbindung mit IBAN und BIC erforderlich. Die Überweisung erfolgt zeitnah mit dem Versand der Bescheide.
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz bittet insbesondere zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde und nunmehr sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, bittet der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, sich an die Mitarbeiter/innen des Landkreises zu wenden.
Hierzu können auch Anfragen bzw. Mitteilungen unter der Fax-Nummer 05351/121-2607 oder per E-Mail hausmuellentsorgung@landkreis-helmstedt.de an den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Im Übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.
Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (z.B. Einzahlungen, Rückstände, Mahnungen) stehen die Mitarbeiter/innen des Geschäftsbereiches Finanzen unter den Telefonnummern 05351/121-1130 und 05351/121-1230 zur Verfügung. Fragen zur Guthaben-Rückerstattung und Rücklastschriftgebühren werden unter 05351/121-1232 beantwortet.
Fragen zur Veranlagung (z. B. Behälterbestand, Leerungsdaten) werden unter den Telefonnummern 05351/121-2514 (Bereiche: Stadt Helmstedt, Stadt Schöningen, SG Grasleben, SG Heeseberg, Gemeinde Büddenstedt und Gemeinde Lehre) sowie 05351/121-2515 (Bereiche: Stadt Königslutter am Elm, SG Nord-Elm, SG Velpke) beantwortet. Für Fragen zur „Biotonne Plus“ steht Ihnen die die Telefonnummer 05351/121-2513 zur Verfügung.