Workshop für Tagesmütter und Tagesväter zu rechtlichen Fragen
Fortbildungen gehören zum regelmäßigen Pflichtprogramm von Tagespflegepersonen. Das Thema „Betreungsvertrag, soziale Absicherung und Aufsichtspflicht“ der Referentin und Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties durch die Ländliche Erwachsenenbildung e.V. (LEB) erscheint auf den ersten Blick trocken - die Inhalte der Fortbildung und die Tipps der Rechtanwältin waren jedoch praxisorientiert und betrafen die Arbeit der Tagespflegepersonen unmittelbar.
Es ging um Kündigungsfristen im Betreuungsvertrag und um die Zahlung des Kostenbeitrags durch die Eltern – auch wenn das zu betreuende Kind nicht anwesend ist. Thema war ebenfalls die Gabe von Medikamenten durch die Tagespflegeperson. Frau Hartmann-Kasties zeigte sich sehr flexibel und ging ohne Umschweife auch auf die Alltagsprobleme der Tagespflegepersonen ein: Ist das Eincremen der Kinder im Sommer mit einer Sonnenschutzcreme ohne Absprache mit den Eltern möglich? Wie ist das mit der Aufsichtspflicht? Ist das Risiko beim gemeinsamen Schwimmengehen, beim Fahrradfahren oder Trampolinspringen zu hoch?
Die Rolle der Tagespflegepersonen in den Landkreisen und Städten ist komplex. Einerseits arbeiten sie im Status der „Selbstständigkeit“ andererseits sind sie in enger Kooperation mit dem Geschäftsbereich Jugend des Landkreis Helmstedt, der die Pflegeerlaubnis erteilt, die Kinder vermittelt und den Kinderschutz sicher zu stellen hat. Deshalb ist Rechtssicherheit in allen Fragen für die Tätigkeit der Tagespflege von besonderer Bedeutung. Das Fazit der Teilnehmerinnen war einhellig, sie würden an weiteren Fortbildungen zu Rechtsfragen jederzeit wieder teilnehmen.
