Zur Startseite
Landkreis Helmstedt
Wappen des Landkreises Helmstedt
- Aa +

Hilfe für KinderHelmstedt Panorama (Foto: Marc Holzkamp)Hilfe für Erwachsene


Navigation

  • Aktuelles
  • Politik & Verwaltung
  • Bildung & Kultur
  • Jugend & Soziales
  • Freizeit & Tourismus
  • Wirtschaft & Arbeit

Sekundaere Navigation

Masernschutzgesetz

Informationen zum Masernschutzgesetz
Für mehr Infos hier klicken.

Täterberatungsstelle

Täterberatungsstelle
Für mehr Infos hier klicken.

Ihre Meinung

 

Online-Linkaufnahme

 

Übersicht Linkkategorien

 

Anfahrt

 

Impressum

 

Datenschutzerklärung

 

Kontakt

 

Nachrichten-Archiv

 

Newsletter

 

Notdienste

 

Notfallfax

 

Sitemap

 

Startseite

Oft gesucht oder gut zu wissen:

***************************

Corona-Beratungstelefon

Beistandschaft

Bildung und Teilhabe (BuT)

Elterngeld

Erzieherische Hilfen

Erziehungsberatung

Familienberatung

Geschäftsbereich u. Geschäftszimmer Jugend

Gesundheitsregion

Inklusion

JuLeiCa

Kinderbetreuung

Masernschutzgesetz

Paarberatung

Pflegestützpunkt

Reisefieber 2020

Senioren

Täterberatungsstelle

Trennung / Scheidung

Unterhaltsvorschuss

Weltfrauentag 2020


Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Workshop für Tagesmütter und Tagesväter zu rechtlichen Fragen

Fortbildungen gehören zum regelmäßigen Pflichtprogramm von Tagespflegepersonen. Das Thema „Betreungsvertrag, soziale Absicherung und Aufsichtspflicht“ der Referentin und Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties durch die Ländliche Erwachsenenbildung e.V. (LEB) erscheint auf den ersten Blick trocken - die Inhalte der Fortbildung und die Tipps der Rechtanwältin waren jedoch praxisorientiert und betrafen die Arbeit der Tagespflegepersonen unmittelbar.

Es ging um Kündigungsfristen im Betreuungsvertrag und um die Zahlung des Kostenbeitrags durch die Eltern – auch wenn das zu betreuende Kind nicht anwesend ist. Thema war ebenfalls die Gabe von Medikamenten durch die Tagespflegeperson. Frau Hartmann-Kasties zeigte sich sehr flexibel und ging ohne Umschweife auch auf die Alltagsprobleme der Tagespflegepersonen ein: Ist das Eincremen der Kinder im Sommer mit einer Sonnenschutzcreme ohne Absprache mit den Eltern möglich? Wie ist das mit der Aufsichtspflicht? Ist das Risiko beim gemeinsamen Schwimmengehen, beim Fahrradfahren oder Trampolinspringen zu hoch?

 

Die Rolle der Tagespflegepersonen in den Landkreisen und Städten ist komplex. Einerseits arbeiten sie im Status der „Selbstständigkeit“ andererseits sind sie in enger Kooperation mit dem Geschäftsbereich Jugend des Landkreis Helmstedt, der die Pflegeerlaubnis erteilt, die Kinder vermittelt und den Kinderschutz sicher zu stellen hat. Deshalb ist Rechtssicherheit in allen Fragen für die Tätigkeit der Tagespflege von besonderer Bedeutung. Das Fazit der Teilnehmerinnen war einhellig, sie würden an weiteren Fortbildungen zu Rechtsfragen jederzeit wieder teilnehmen.

 

Workshop Tagesmütter

 

 

erstellt am 15.11.2017

Artikel versenden
Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

Was erledigen Sie wo?

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z