Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Anbei die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts.
Hier ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vom 2.3.2010 zu lesen