Keine Anlaufstelle für GEZ-Befreiungsanträge im Kreissozialamt mehr
Das Sozialamt des Landkreises Helmstedt und die ARGE SGB II stellen zusammen mit den Bewilligungsbescheiden für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II zusätzliche Drittbescheinigungen zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Die Drittbescheinigungen können direkt mit den Befreiungsanträgen bei der GEZ eingereicht werden. Durch dieses Verfahren besteht für die genannten Sozialleistungsempfänger/-innen keine Notwendigkeit mehr, sich die Vorlage des Original-Leistungsbescheides auf dem Befreiungsantrag gesondert bestätigen zu lassen.
Im Kreissozialamt wird deshalb keine besondere Anlaufstelle für GEZ-Befreiungsanträge mehr vorgehalten.
Wer nicht im Besitz einer Drittbescheinigung sein sollte, kann die weiterhin notwendig werdende Bestätigung bei der Stelle erhalten, die den Leistungsbescheid ausgestellt hat, aber auch bei allen anderen Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Zu diesem Zweck sind dort neben dem GEZ-Befreiungsantrag der jeweilige Leistungsbescheid, Schwerbehindertenausweis o.ä. vorzulegen.