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Verkauf des Kreiskrankenhauses St. Marienberg an die HELIOS Kliniken GmbH ist wirksam

Mit Verfügung vom 30. Juli 2010 hat der niedersächsische Innenminister als Kommunalaufsichtsbehörde die Kreistagsentscheidung vom 14. Juni 2010 über die Auswahl des Bieters „Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH“ und den Verkauf des Kreiskrankenhauses St. Marienberg an diesen formell beanstandet. Damit darf dieser Beschluss nicht vollzogen werden.

Verkauf des Kreiskrankenhauses St. Marienberg an die HELIOS Kliniken GmbH ist wirksam

  • Innenministerium spricht förmliche Beanstandung des Kreistagsbeschlusses vom 14.6.2010 über den Verkauf an das Klinikum Braunschweig aus
  • Vorratsbeschluss des Kreistages tritt in Kraft

 

Mit Verfügung vom 30. Juli 2010 hat der niedersächsische Innenminister als Kommunalaufsichtsbehörde die Kreistagsentscheidung vom 14. Juni 2010 über die Auswahl des Bieters „Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH“ und den Verkauf des Kreiskrankenhauses St. Marienberg an diesen formell beanstandet. Damit darf dieser Beschluss nicht vollzogen werden

 

Wie bereits mitgeteilt, hatte Landrat Gerhard Kilian im Juni dem Innenministerium in Hannover berichtet, da er die Kreistagsentscheidung für rechtswidrig ansah. Hauptargument war, dass der Kreistag bei seiner Beschlussfassung von selbst zuvor verbindlich festgesetzten Bewertungskriterien abgewichen war und somit gegen allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze wie das Wirtschaftlichkeits- und Transparenzgebot verstoßen hat.

 

Die in einer Sondersitzung am 3. Juli 2010 verabschiedete Stellungnahme des Kreistages, mit der er seinen Standpunkt zu erklären versuchte, hat den Innenminister nicht überzeugt: Er bestätigt in seiner Beanstandung nicht nur vollinhaltlich die rechtlichen Bedenken des Landrates, sondern stellt darüber hinaus einen erheblichen Verstoß gegen das sog Transparenzgebot bei der Bieterauswahl und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit fest. Nach Rechtsauffassung des Innenministeriums hat der Kreistag sich darüber hinaus nicht für das insgesamt wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot entschieden. Damit würde dem Landkreis aber nicht nur ein finanzieller Nachteil zugefügt, sondern ein so zustande gekommener Beschluss würde das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit und Objektivität der Kommunalverwaltung und im Besonderen in die von den Bürgerinnen und Bürger entsandten Kreistagsabgeordneten erschüttern.

 

Für den Fall, dass der Beschluss des Kreistages vom 14.06.2010 vom Innenministerium beanstandet wird, hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 3. Juli 2010 bereits vorsorglich eine neue Entscheidung über den Zuschlag auf die vorliegenden Angebote getroffen, in diesem Fall auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten und das Kreiskrankenhaus St. Marienberg an die HELIOS Kliniken GmbH, Berlin zu verkaufen. An der Erwerbergesellschaft erwirbt der Landkreis Helmstedt zugleich eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 4%, um somit weiterhin die Geschicke des KKH St. Marienberg zukünftig begleiten zu können. Auch dies hat der Kreistag am 3. Juli beschlossen.

 

Nachdem die Beanstandungsverfügung der Kommunalaufsichtsbehörde seit dem 4. August 2010 vorliegt, sind die vom Kreistag am 3. Juli beschlossenen Bedingungen eingetreten. Mithin oblag es dem Landrat, den Kreistagsbeschluss vom 3. Juli umzusetzen. Dies ist inzwischen erfolgt. Der Rechtsmittelverzicht wurde gegenüber dem Innenministerium erklärt. Der Vertrag mit der HELIOS Klinken GmbH wurde durch Annahme des bereits vorliegenden notariell beurkundeten Angebotes am Donnerstagnachmittag geschlossen.
 

erstellt am 09.08.2010

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