Schule in Büddenstedt wird erste Anlaufstelle für Notunterbringung von Flüchtlingen
Der Landkreis Helmstedt hat vom Niedersächsischen Innenministerium die Mitteilung erhalten, dass das Amtshilfeersuchen zur Notunterbringung von Flüchtlingen in einer Größenordnung von 300 Personen bis zum 31.12.2015 fortgesetzt wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Landkreis Helmstedt auch nur bis zu dieser Größenordnung bis Ende des Jahres in Anspruch genommen wird.
Die Verhandlungen mit den beiden Betreibern der Notunterkünfte in Esbeck und Büddenstedt, das DRK und der ASB, haben dazu geführt, dass die Unterbringung bis zum 31.12.2015 nunmehr nur noch in der Schule Büddenstedt erfolgen soll. Dort wird dann auch die sogenannte Erstaufnahmestation eingerichtet, die spezielle, für die medizinische Erstuntersuchung notwendige Einrichtungen vorsieht. Die Räumung der Schule Esbeck wird in der nächsten Woche vorgenommen werden. Die Schule Esbeck wird in die Reserve genommen und kann damit jederzeit wieder für die Aufnahme zur Verfügung gestellt werden.
Die in Lehre-Beienrode unterbrachten Personen können nach Mitteilung der Landesaufnahmebehörde in die Quotenverteilung zur Unterbringung in die Gemeinden genommen werden, da sie inzwischen bereits offiziell registriert sind. Damit kann auch das Dorfgemeinschaftshaus in Beienrode in Absprache mit Bürgermeister Westphal in die Reserve genommen werden. Ein Rückbau soll noch nicht erfolgen, da nach dem Jahreswechsel weitere Amtshilfeersuchen seitens des Landes nicht auszuschließen sind. „Mit all diesen Maßnahmen können wir die Belastung vorerst auf eine Stelle konzentrieren. In den Bereichen Esbeck und Lehre-Beienrode wird damit eine Entlastung erfolgen, und die Kräfte können hier ein wenig regenerieren. An dieser Stelle möchte ich allen beteiligten ehrenamtlichen und hauptamtlichen Stellen noch einmal ganz herzlich für die Unterstützung danken“, erklärt Erster Kreisrat Hans Werner Schlichting.