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Fragestellungen Ehrenamt (FAQ)

Integration von Flüchtlingen: Fragestellungen Ehrenamt (FAQ)

  • Verteilung der Bundes- und Landesmittel für die Flüchtlingsarbeit im Landkreis Helmstedt
  • Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten zur Führerscheinausbildung für Flüchtlinge im ländlichen Raum?
  • Mobilität im ländlichen Raum/Sozialticket
  • "Entwicklungsplanung"
  • Problematik einiger Praxisbetriebe in Bezug auf Praktika
  • Ist in Helmstedt eine Koordinierungsstelle für Sprachförderung eingerichtet?
  • Qualität der angebotenen Sprach- und Integrationskurse
  • Warum muss der Bewilligungsvorgang für Lernförderung bereits nach 3 Monaten wiederholt werden?
  • Ist der Landkreis in der Lage Zahlen für einen evtl. Familiennachzug zu benennen?
  • Gibt es im Landkreis Helmstedt bereits Strukturen für die große Anzahl von traumatisierten Geflüchteten?
  • Weitere Informationen zum Thema "Aufenthaltsrecht: FAQ (häufig gestellte Fragen)"

 

Verteilung der Bundes- und Landesmittel für die Flüchtlingsarbeit im Landkreis Helmstedt

 

Der Landkreis Helmstedt als Durchführungsbehörde nach dem AsylbLG erhält in der Kostenabgeltungspauschale nach dem Nds. AufnG eine Verwaltungspauschale i.H.v. z.Zt. 1.500,- € p.P. / Jahr, aus welcher neben dem allgemeinen administrativen und Vorhalte-Aufwand u. a. auch der kommunale Aufwand (beim Landkreis bzw. bei den zur Aufgabendurchführung tlw. herangezogenen Kommunen) im Rahmen der Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen pauschal mitfinanziert wird. Diese Aufwendungen sind solche neben den gesetzlichen Leistungsansprüchen der einzelnen Flüchtlinge, die der Landkreis zu befriedigen hat.

 

Die Auskömmlichkeit der Pauschale ist derzeit Gegenstand einer Erhebung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel, ggf. gegenüber dem Land (Nds. MI) zu einer Anpassung / Erhöhung der Pauschale zu gelangen. Dies gilt auch für die übrigen pauschal durch das Land abgegoltenen „echten“ Leistungsansprüche nach dem AsylbLG, die für 2017 von bisher 8.500,- € auf 9692,- € erhöht werden soll. Hintergrund für letztere Aufwandsermittlung ist allerdings keine Erhebung, sondern eine konkrete Auswertung der nach dem AsylbLG zu führenden Statistik der Aufwendungen.

 

Stand: 28.08.2017
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Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten zur Führerscheinausbildung für Flüchtlinge im ländlichen Raum?

 

Im SGB II und III sind finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Führerscheinausbildung für Flüchtlinge im ländlichen Raum nicht vorgesehen. Auch seitens der Arbeitsagentur gibt es keine entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten.

 

Stand: 28.08.2017
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Mobilität im ländlichen Raum/Sozialticket

  • Ein Fahrtkostenanteil ist bereits im Sozialhilfesatz enthalten. Allerdings erscheint dieser bei den Entfernungen, die im ländlichen Raum tlw. zurück zulegen sind, nicht unbedingt als auskömmlich (z. B. Velpke – Helmstedt = 4 Tarifzonen).
  • Bei erforderlichen Facharztbesuchen werden zusätzlich die Fahrtkosten nach Vorlage des/der Fahrscheine durch den Geschäftsbereich Soziales erstattet.
  • In Bearbeitung: Unterstützung durch Sozialticket?
    Zur Kostenkalkulation besteht seit einiger Zeit Kontakt mit dem Regionalverband - bisher ohne Ergebnis.

 

Stand: 20.11.2017
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"Entwicklungsplanung"

  • Bemängelung der widersprüchlichen Integrationsmöglichkeiten und Forderung nach verlässlichen Integrationsplänen, um die Perspektivlosigkeit nach Beendigung der Sprachkurse bzw. Fördermaßnahmen entgegenzuwirken.
  • In Bearbeitung: Zum Thema "Entwicklungsplanung" befindet sich der Landkreis derzeit im Austausch mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit.

 

Stand: 28.08.2017
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Problematik einiger Praxisbetriebe in Bezug auf Praktika

 

Die kurzfristigen Praktika werden nach Erfahrung einiger ehrenamtlichen Helfer/innen häufig dafür genutzt, die Auftragsspitze in den Betrieben zu überbrücken, ohne das die Geflüchtete eine ernsthafte Anschlussperspektive in diesen Betrieben erhalten.

 

Das Thema „Praktikumsmissbrauch“ ist neu, eigene Recherchen haben zu keinen Erkenntnissen geführt – Einzelfälle sind konkret anzusprechen (z. B. über Diakonie an Landkreis, Jobcenter, Agentur für Arbeit.

 

Stand: 28.08.2017
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Ist in Helmstedt eine Koordinierungsstelle für Sprachförderung eingerichtet?

 

Die KVHS koordiniert die Integrationskurse, die Sprachlehrgänge des Landes und führt Kurse in Absprache mit den Kommunen und Flüchtlingsvereinen durch. Für die Integrationskurse werden Einstufungstests durchgeführt und anhand der Ergebnisse die Kurse entsprechend zusammengestellt. Eine Zusammenarbeit mit der OKS findet statt. Bei den Sprachlehrgängen des Landes werden auch die Angebote der LEB und des BNW koordiniert.

 

Auf der Homepage der KVHS sind alle Kurse über folgen Link ersichtlich: „Deutschkurse im Landkreis Helmstedt“.

 

Zukünftig soll das Integrationsmanagement vom BAMF einheitlich gesteuert werden (Integrationskursverordnung).

 

Stand: 20.11.2017
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Qualität der angebotenen Sprach- und Integrationskurse

 

Die Erfolgsquote der angebotenen Kurse liegt bei durchschnittlich 80 – 90 %.

 

Die KVHS ist zertifiziert und nimmt daher bei allen angebotenen Kursen die Prüfungen selbst ab. Eine gesonderte Anerkennung der Prüfung ist nicht erforderlich.

 

Stand: 20.11.2017
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Warum muss der Bewilligungsvorgang für Lernförderung bereits nach 3 Monaten wiederholt werden?

 

Eine erneute Bewilligung nach 3 Monaten ist aus folgenden Gründen notwendig:

  • Überprüfung, ob der Geförderte noch im Leistungsbezug ist (Bewilligung dem Grunde nach)
  • Lernförderung ist eine Zusatzleistung, die für einen begrenzten Zeitraum einzusetzen ist
  • Kontrollmöglichkeit über tatsächliche Teilnahme und Lernfortschritt

 

Lt. Mitteilung KVHS wurde ein formloses Musterschreiben, in dem nur der Name des Kindes eingetragen muss und von den Eltern/Erziehungsberechtigten eine Unterschrift zu leisten ist. Dies kann per Mail, Post oder persönlich eingereicht werden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist die einmalige Verlängerung problemlos möglich. Weitere Verlängerungen sind gründlich zu prüfen. Bei der Lernförderung handelt es sich um keine spezielle Leistung für Geflüchtete, die Antragsstellung ist für alle gleich.

 

Bewilligungsbehörden sind das Jobcenter und der Geschäftsbereich Soziales beim Landkreis Helmstedt. Tlw. ergehen die Leistungsbescheide erst in der Mitte des Bewilligungszeitraumes. Die Bewilligung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Monats der Antragstellung, daher und aufgrund der Bearbeitungsdauer kann es dazu kommen, dass die Bescheide in der Mitte des Bewilligungszeitraums ergehen.

 

Stand: 20.11.2017
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Ist der Landkreis in der Lage Zahlen für einen evtl. Familiennachzug zu benennen?

 

Nein, es werden in dieser Angelegenheit keine Daten erhoben, belastbares Zahlenmaterial gibt es daher nicht.

 

Mit Stand vom 14.07.2017 befinden sich im Landkreis Helmstedt 9 Asylberechtigte und 526 anerkannte Flüchtlinge, die bereits jetzt Anträge auf Familiennachzug stellen können und 271 Flüchtlinge mit subsidiären Schutz, deren Familiennachzug z. Zt. noch bis zum 15.03.2018 ausgesetzt ist.

 

Familiennachzug beschränkt sich auf Ehe-Lebenspartner und minderjährige unverheiratete Kinder sowie auf Eltern-Sorgeberechtigte von minderjährigen Kindern und deren minderjährigen ledigen Geschwistern (Kernfamilie). Darüber hinaus müssen begründete Anträge gestellt werden, die durch das BAMF entschieden werden.

 

Der Antrag auf Familiennachzug ist innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) zu stellen. Bei den subsidiären Schutzberechtigten beginnt die Frist am 16.03.2018.

 

Internet sind diverse Berichte zum Thema verfügbar (z. B. IAB- Forum vom 19.10.2017 „Familiennachzug“), aber auch dort handelt es sich nicht um absolute Zahlen.

 

Stand: 20.11.2017
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Gibt es im Landkreis Helmstedt bereits Strukturen für die große Anzahl von traumatisierten Geflüchteten?

 

Beim Landkreis Helmstedt gibt es derzeit keine Planungen zur Schaffung besonderer Strukturen. Grundsätzlich ist der Sozialpsychiatrische Dienst in der Lage auf solche Fälle zu reagieren.

 

Geflüchtete mit seelischen Störungen sollen sich aber zunächst an einen niedergelassenen Allgemeinarzt wenden. Von dort wird zu einem Psychotherapeuten und/oder zu einem Nervenarzt überwiesen.

 

Mehrsprachliche psychotherapeutische Ambulanzen gibt es in Hannover und im AWO Psychatrie Zentrum in Königslutter. In Braunschweig gibt es Therapeuten, die unter Hinzuziehung von Dolmetschern arbeiten. Nach hiesiger Auffassung ist die Versorgung im Landkreis Helmstedt gut, weil es diesbezüglich u. a. beim Kostenträger keine bürokratischen Hürden gibt. Stand: 20.11.2017
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