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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

Ambulante Eingliederungshilfen
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Danzmann 05351 121- 2456 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Frühförderung und Teilstationäre Hilfen, insbesondere Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Bode 05351 121- 2444 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Mühl 05351 121- 2447 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Reichenberger 05351 121- 2447 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Eingliederungshilfen: Buchstabe A - Dr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Döhlert 05351 121- 2455 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Eingliederungshilfen: Buchstabe Ds - He
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Görücü 05351 121- 2251 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Eingliederungshilfen: Buchstabe Hf - Ko
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Sanne 05351 121- 2459 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Eingliederungshilfen: Buchstabe Kp - Mue
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Gerlach 05351 121- 2459 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Eingliederungshilfen: Buchstabe Muf - Schl
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Reinert 05351 121- 2251 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Eingliederungshilfen: Buchstabe Schm - Vn
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Haese 05351 121- 2455 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Eingliederungshilfen: Buchstabe Vo - Z
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Schmidt 05351 121- 2444 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate wesentlich behindert oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß der §§ 53, 54 SGB XII, sofern behinderungsbedingt eine entsprechende Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vorliegt.

 

Je nach Ausmaß der Behinderung können ambulante, teil- oder vollstationäre Leistungen in Betracht kommen. Hierbei sind u.a. folgende Leistungen denkbar:
 

  • Leistungen für Kinder im Vorschulalter, z.B. Hausfrühförderung, Besuch von Sonderkindergärten, integrative Betreuung in Kindertagesstätten
  • Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Leistungen in Tagesstätten für behinderte Menschen
  • Leistungen in Internaten für körperlich oder mehrfach behinderte Menschen zur Schulbildung
  • Leistungen in Landesbildungszentren für blinde oder sehbehinderte, taube oder hörbehinderte sowie sprachbehinderte Menschen
  • Leistungen in stationären Einrichtungen für seelisch, geistig, körperlich oder mehrfach behinderte Menschen
  • Leistungen für ambulant betreutes Wohnen


Wird die Leistung von einer Einrichtung erbracht, setzt eine Leistungsgewährung u.a. voraus, dass der Anbieter der Maßnahme eine Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe abgeschlossen hat.

 

Eingliederungshilfeleistungen werden teilweise einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

 

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob andere vorrangige Sozialleistungsansprüche, Unterhaltspflichten oder sonstige Ansprüche gegen Dritte bestehen.


Formulare
Sozialhilfeantrag Details
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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