Kurzdarstellung
Das Jugendamt unterstützt das Familiengericht bei allen Angelegenheiten, die das Wohl, die elterliche Sorge sowie Umgangsfragen von Minderjährigen betreffen. Es bietet zudem Beratung und Unterstützung bei entsprechenden Fragestellungen.
Zielgruppe
Eltern, Minderjährige, sowie unter bestimmten Voraussetzungen deren Bezugspersonen.