Kurzdarstellung
Die Jugendgerichtshilfe hat die Aufgabe Jugendliche und Heranwachsende im Strafverfahren unter erzieherischen Gesichtspunkten zu begleiten und im Verfahren mitzuwirken. Kommt es zu einer Verurteilung mit erzieherischen Maßnahmen, so werden diese durch das Jugendamt überwacht.
Zielgruppe
Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahren).
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