Gefahrgut - Allgemeinverfügung
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Kirchhoff | 05351 121- 1287 | ![]() |
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Frau Pallaks-Rademacher | 05351 121- 1287 | ![]() |
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Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Schiene (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) in der gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 24.11.2006 (BGBl. S. 2678) in der z.Z. gültigen Fassung wird hiermit unter Nummer 2 der Fahrweg im Landkreis Helmstedt für die Beförderung der unter Nummer 1 aufgeführten gefährlichen Güter bestimmt.
Näheres entnehmen Sie bitte dem anliegenden Pdf-Dokument.