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Pflegestützpunkt

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Pflegestützpunkt Helmstedt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Hirschkorn 05351 121- 2553 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Schimmeyer 05351 121- 2470 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Woitylak 05351 121- 2470 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Pflegestützpunkt Helmstedt

 

Beratung rund um die Pflege

 

Eine Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belastungen mit sich. Um dieses finanzielle Risiko dem Grunde nach (d.h. nicht unbedingt in voller Höhe) abzusichern, wurde 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Diese wurde 2012 neu ausgerichtet und 2014 und 2016 mit den Pflegeverstärkungsgesetzen I und II erweitert.

 

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden Sie automatisch in die Pflegeversicherung einbezogen. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Versicherten. Voraussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende Pflegebedürftigkeit vorliegt.

 

Begriff der Pflegebedürftigkeit
 

  • Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
  • Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
  • Die Pflegebedürftigkeit muss (unverändert) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.

 

 

Weitergehende Auskünfte erhalten Sie beim

 

Pflegestützpunkt Helmstedt
Conringstr. 27 - 30
38350 Helmstedt

 

Hier erhalten Sie Information zum Seniorenservicebüro für den Landkreis Helmstedt.

 

Eine Übersicht der Pflegeeinrichtungen im Landkreis Helmstedt unterteilt nach den einzelnen Mitgliedsgemeinden, Samtgemeinden und Städten finden Sie nachfolgend:

 

Stadt Helmstedt

 

Stadt Königslutter

 

Stadt Schöningen

 

Gemeinde Lehre

 

Samtgemeinde Heeseberg

 

Samtgemeinde Nord-Elm

 

Samtgemeinde Grasleben

 

Samtgemeinde Velpke

 

 

 

Suchen Sie eine bestimmte Einrichtung? Dann finden Sie das richtige Angebot über diese Suchfunktion .

 

Informationsflyer Pflegestützpunkt (1,23 MB)
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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