Ehemalige politsche Häftlinge / Opferrente nach dem StrRehaG
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Müller | 05351 121- 2463 | ![]() |
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Frau Wiszinski | 05351 121- 2452 | ![]() |
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Anerkannte Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR erhalten gem. § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 330,00 €, wenn sie eine mit wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport