Pflegestützpunkt: Hilfe zur Pflege
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Hirschkorn | 05351 121- 2553 | ![]() |
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Frau Schimmeyer | 05351 121- 2470 | ![]() |
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Frau Woitylak | 05351 121- 2470 | ![]() |
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Die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII umfasst
Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe jedoch nur dann gewährt, wenn die Pflegeversicherung die Kosten nicht oder nur zum Teil übernimmt und der Pflegebedürftige sie nicht selbst tragen kann.
Allgemeine Informationen zur Hilfe zur Pflege:
Im Unterschied zu den Leistungen der Pflegekasse, die einkommens- und vermögensunabhängig erbracht werden, sind die Leistungen der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners abhängig. Die Leistungen der Pflegekasse und ggf. die der Krankenkasse sind vorrangig auszuschöpfen.
Hinweis: Die Leistungen nach dem SGB XII als auch nach dem SGB XI werden nur nach Antragstellung erbracht.
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie beim:
Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt
Conringstr. 27 - 30
38350 Helmstedt