Abfall: Zusammenschluss von Grundstücken bei der Abfallentsorgung
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Uhlich | 05351 121- 2514 | ![]() |
![]() |
Frau Blatz | 05351 121- 2515 | ![]() |
![]() |
Hinsichtlich der Veranlagung der Abfallentsorgungsgebühren ist es möglich, dass sich bis zu drei Grundstücke zusammenschließen. Dies bedeutet, dass - im Falle eines Zusammenschlusses von drei Grundstücken - die Abfallbehälter von zwei der Grundstücke abgezogen werden und nur noch ein Grundstückseigentümer einen gesamten Abgabenbescheid für alle Grundstücke erhält.
Die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss sind:
- Antragstellung nur durch die jeweiligen Grundstückseigentümer
- die zusammenzuschließenden Grundstücke dürfen nicht mehr als 200 m Luftlinie voneinander entfernt sein
Weiterhin ist zu beachten, dass die zusammenzuschließenden Grundstücke entweder alle im Besitz eines Bioabfallbehälters sind oder alle zusammenzuschließenden Grundstücke von der Benutzung des Bioabfallbehälters aufgrund Selbstkompostierung der biogenen Abfälle befreit sind.
Den Zusammenschluss bei der Veranlagung der Abfallentsorgungsgebühren können Sie mit Hilfe des unten anhängenden Formulars beantragen.
WICHTIG: Der Abgabenpflichtige, der sich unter Nummer 1 einträgt, ist zukünftig der Abgabenpflichtige und somit Bescheidempfänger für alle zusammenzuschließenden Grundstücke.
Soweit erforderlich, finden Sie unten anhängend das Formular für die Anzeige zur Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters, welches Sie - wenn gewünscht - Ihrem Zusammenschlussantrag beifügen können.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Zusammenschlussantrages jeder Grundstückseigentümer eine entsprechende Befreiungsanzeige stellt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die oben genannten Mitarbeiter/innen.
Formulare | |
Abfall: Antrag auf Zusammenschluss von Grundstücken bei der Veranlagung der Abfallentsorgung |
![]() |