Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Buchstabe A - C | 05351 121- 2412 | ![]() |
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Buchstabe D - Gul | 05351 121- 2433 | ![]() |
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Buchstabe Gum - Kip | 05351 121- 2412 | ![]() |
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Buchstabe Kiq - Mal | 05351 121- 2415 | ![]() |
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Buchstabe Mam - Poj | 05351 121- 2415 | ![]() |
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Buchstabe Pok - Schn | 05351 121- 2441 | ![]() |
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Buchstabe V - Z | 05351 121- 2414 | ![]() |
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Buchstabe Scho - U | 05351 121- 2416 | ![]() |
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Personen und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen können laufende und/oder einmalige Leistungen zur Sicherung ihres notwendigen Lebensunterhaltes erhalten, soweit
- insbesondere eigene Mittel (Einkommen und Vermögen) nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Deckung des Bedarfes vorhanden sind, und
- ein vorrangiger Anspruch nach dem SGB II (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende) gegenüber dem Jobcenter Helmstedt nicht besteht
Daneben können auch für andere Bedarfslagen Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden, insbesondere Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfen für hauswirtschaftliche Verrichtungen und auch Hilfen zur Übernahme von ungedeckten Bestattungskosten.
In einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem/der für Sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/in wird Ihre individuelle Lebens- und Bedarfslage besprochen und Ihnen aufgezeigt, ob und gegebenenfalls welche Hilfen für Sie in Betracht kommen, und welche Unterlagen/Belege – neben einem grundsätzlich erforderlichen Sozialhilfeantrag – einzureichen sind.
Wichtig:
Beratungsgespräche werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache geführt. Bitte vereinbaren Sie daher mit dem/der für Sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/in unter den angegebenen Rufnummern einen Termin.
Terminabsprachen sind auch möglich unter der Rufnummer 05351 121-2418 oder 05351 121-2419.
Regelungen zu den einzelnen Teilbereichen:
Formulare | |
Sozialhilfeantrag |
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