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Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Geschäftsbereich Soziales
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Buchstabe A - C 05351 121- 2412 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Buchstabe D - Gul 05351 121- 2433 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Buchstabe Gum - Kip 05351 121- 2412 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Buchstabe Kiq - Mal 05351 121- 2415 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Buchstabe Mam - Poj 05351 121- 2415 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Buchstabe Pok - Schn 05351 121- 2441 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Buchstabe V - Z 05351 121- 2414 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Buchstabe Scho - U 05351 121- 2416 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Personen und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen können laufende und/oder einmalige Leistungen zur Sicherung ihres notwendigen Lebensunterhaltes erhalten, soweit
 

  • insbesondere eigene Mittel (Einkommen und Vermögen) nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Deckung des Bedarfes vorhanden sind, und
  • ein vorrangiger Anspruch nach dem SGB II (Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende) gegenüber dem Jobcenter Helmstedt nicht besteht


Daneben können auch für andere Bedarfslagen Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden, insbesondere Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfen für hauswirtschaftliche Verrichtungen und auch Hilfen zur Übernahme von ungedeckten Bestattungskosten.

 

In einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem/der für Sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/in wird Ihre individuelle Lebens- und Bedarfslage besprochen und Ihnen aufgezeigt, ob und gegebenenfalls welche Hilfen für Sie in Betracht kommen, und welche Unterlagen/Belege – neben einem grundsätzlich erforderlichen Sozialhilfeantrag – einzureichen sind.

 

Wichtig:
Beratungsgespräche werden grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache geführt. Bitte vereinbaren Sie daher mit dem/der für Sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/in unter den angegebenen Rufnummern einen Termin.

 

Terminabsprachen sind auch möglich unter der Rufnummer 05351 121-2418 oder 05351 121-2419.

 

Regelungen zu den einzelnen Teilbereichen:

 

Mietobergrenzen nach dem SGB XII und SGB II Auswertung 2019 (66 KB)
Dokument vorlesen

 

Bearbeitungshinweise Bekleidungserstausstattung SGB XII (44 KB)
Dokument vorlesen

 

Bearbeitungshinweise Wohnungserstausstattung SGB XII (44 KB)
Dokument vorlesen

 

 


Formulare
Sozialhilfeantrag Details
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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