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Landesblindengeld für Zivilblinde

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Geschäftsbereich Soziales
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Müller 05351 121- 2463 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Wiszinski 05351 121- 2452 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Das Landesblindengeld (Blindengeld) ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Menschen) erhalten es zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Es wird auf Antrag gewährt und ist unabhängig von Einkommen und/oder Vermögen.

 

Voraussetzung ist:
 

  • die Feststellung des Merkzeichens BL durch Feststellungbescheid nach § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB IX

     

    und
  • der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Nds. gelegen hat) oder
  • die Anspruchsberechtigung nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der jeweils aktuell geltenden Fassung.
    - Ob Sie eine Anspruchsberechtigung nach dieser Verordnung haben, können Sie bei den o. g. Sachbearbeiter/innen im Einzelfall gern erfragen. -

 

Weitere Informationen zum Landesblindengeld erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie unter der Adresse www.soziales.niedersachsen.de.

 

Darüber hinaus können alle blinden Menschen Blindenhilfe nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen. Diese Leistung ist jedoch anders als das Landesblindengeld von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Weitere Informationen finden Sie unter Blindenhilfe.

 

Zur Unterstützung blinder Menschen hat das Land Niedersachsen einen Blindenfonds eingerichtet, mit dem in besonderen Lebenssituationen unbürokratisch geholfen werden kann. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter Blindenhilfefonds.


Welche Unterlagen werden benötigt?

 

 

 

 

 

 

Formulare
Landesblindengeld: Antrag auf Gewährung von Landesblindengeld für Zivilblinde Details
Landesblindengeld: Datenschutzerklärung Details
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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