Heimaufsicht
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Hagel | 05351 121- 2474 | ![]() |
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Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG = Heimgesetz) dient dem Schutz der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.
Die Heimaufsichtsbehörde des Landkreises Helmstedt überwacht auf Grundlage des NuWG im Kreisgebiet
- Vollstationäre Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
- Einrichtungen der Tagespflege sowie
- unterstützende Wohnformen (ambulante Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen unter bestimmten Voraussetzungen)
Die Heimaufsichtsbehörde
- führt hierzu wiederkehrende und anlassbezogene Heimüberprüfungen durch
- beteiligt sich an Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MDKN) und führt mit diesem gemeinsame oder arbeitsteilige Prüfungen durch
- beteiligt andere Fachbereiche wie den Geschäftsbereich Gesundheit, die Bauaufsicht oder den Brandschutzbeauftragten
- arbeitet mit den Pflegekassen, deren Landesverbänden, dem MDKN und dem zuständigen Träger der Sozialhilfe zusammen
- prüft die Einhaltung des NuWG, der Heimpersonalverordnung, der Heimmindestbauverordnung, der Heimmitwirkungsverordnung sowie der Heimsicherungsverordnung
Die Heimaufsichtsbehörde berät
- Bewohnervertretungen über ihre Mitwirkungsrechte
- Personen, Betreuer und Angehörige, die ein berechtigtes Interesse haben
- Träger von Betreuungsdiensten, die Leistungen der ambulanten Versorgung für Wohngemeinschaften erbringen oder erbringen wollen
- bei Fragen zum Heimgesetz und zum Heimbetrieb
- bei auftretenden Problemen und bei Beschwerden über die Versorgung und bei der Pflege
- über heimgesetzliche Anforderungen beim Betrieb vorhandener oder bei der Planung neuer Pflegeeinrichtungen und alternativer Wohnformen inkl. Entgegennahme und Prüfung von Strukturerhebungsbögen (diese finden Sie im Download-Bereich)
- bei baulichen Veränderungen und der Erweiterung der Platz- und Pflegeangebote
Die Heimaufsichtsbehörde ist nicht zuständig für Fragen des Vertragsrechts in Heimen. Die Wahrung und Durchsetzung etwaiger Ansprüche nach dem bundesrechtlich geregelten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) obliegt als Zivilrecht den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst.
Für Angelegenheiten, die Heime für volljährige Menschen mit Behinderungen oder Wohngemeinschaften solcher Menschen betreffen, ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim zuständig.
Postanschrift:
Niedersächsisches Landesamt für
Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 304-0
Fax: 05121 304-611
E-Mail: Poststelle@nlzsa.niedersachsen.de
Internet: http://www.soziales.niedersachsen.de/
Bei Fragen und Beschwerden hinsichtlich der pflegerischen Versorgung können Sie sich außerdem an die für Sie zuständige Pflegekasse oder an den hier zuständigen Landesverband der Pflegekassen (Knappschaft Hannover, Siemensstraße 7, 30173 Hannover) wenden.