
Die Integration der ständig in Deutschland lebenden Zuwanderer zu fördern, ist eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben.
Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen und ihnen die damit verbundenen Rechte wie Pflichten zu gewähren. Bei der Integration geht es darum, dass wir zusammen leben und nicht nebeneinander her. Unser Zusammenleben soll von Respekt, gegenseitigem Vertrauen, von Zusammengehörigkeitsgefühl und gemeinsamer Verantwortung geprägt sein. So haben es auch die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode formuliert.
Die Integration von Zuwanderern soll Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen ermöglichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen, die mit einer dauerhaften Bleibeperspektive zu uns kommen, die deutsche Sprache lernen und sich um Grundkenntnisse unserer Geschichte, unseres Staatsaufbaus bemühen - hierbei geht es besonders um die Bedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands, des Parteiensystems, des föderalen Aufbaus, der Sozialstaatlichkeit, der Gleichberechtigung, der Toleranz und der Religionsfreiheit. Die deutsche Verfassung und die Gesetze müssen sie kennen, respektieren und befolgen.
Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, wie man in der Gesellschaft zusammenlebt. Zuwanderung kann nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus – wie auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelands zu kennen und zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.
Zuwanderer sollen sich integrieren und durch Angebote des Staates und durch eigene Anstrengung die Chancen nutzen können, die Deutschland allen Bürgerinnen und Bürgern und Neuankömmlingen bietet.
Wesentliche Grundlage für die Gestaltung der Integrationspolitik des Bundes sind das Aufenthaltsgesetz und das Bundesvertriebenengesetz. Hier ist der Mindestrahmen für Integrationsangebote des Bundes gesetzlich festgeschrieben.