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Elterngeld

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Geschäftsbereich Soziales
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Müller 05351 121- 2463 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Pohl 05351 121- 2463 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Elterngeld / Elternzeit nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG)

 

Für Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren sind, gilt das Bundeselterngeldgesetz. Danach werden dem Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, bis maximal 67% des wegfallenden Nettoeinkommens für 12 Monate gezahlt. Bleibt auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate zu Hause, verlängert sich der Bezug des Elterngeldes um zwei Monate auf insgesamt 14 Monate. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf die Zahlung von 14 Monaten.

 

Das Mindestelterngeld beträgt 300 € monatlich. Maximal können 1.800 € monatlich bezogen werden.

 

Der Elterngeldempfänger kann eine Teilzeittätigkeit bis zu 30 Wochenstunden ausüben.

 

Haushalte mit mindestens zwei Kindern unter drei Jahren oder drei Kindern unter sechs Jahren erhalten einen Geschwisterbonus von mindestens

 

75 € .

 

Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag entsprechend dem Einkommen vor der Geburt, jedoch höchstens 300 €. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.

 

Das Elterngeld entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 € hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 €.

 

Einnahmen, die nicht im Inland versteuert werden oder die nicht inländischen Einnahmen gleichgestellt sind, werden nicht bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.

 

Änderung für Mehrlingsgeburten ab 01.01.2015

 

Für Geburten ab 01.01.2015 erhalten Eltern von Mehrlingen nur einen (geburtsbezogenen) Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen zum Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, so dass sich das Elterngeld wir bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 € erhöht.

 

ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit (für Geburten ab 01.07.2015)

 

Mit dem ElterngeldPlus soll es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen, bekommen länger finanzielle Unterstützung und gewinnen so Zeit für die Familie.

 

Außerdem wird die Elternzeit flexibler werden: Künftig sollen bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden können. Der Arbeitgeber kann jedoch den dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt.

 

Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

 

Weitere Informationen zum Elterngeldgesetz erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen , Familie und Gesundheit unter den Adressen www.bmfsfj.de und www.ms.niedersachsen.de

 

Anträge zum Ausdrucken und selber ausfüllen finden Sie unten angefügt.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der o. g. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse

 

Rechtsgrundlage
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)


Formulare
Elterngeld: Antrag Details
Elterngeld: Datenschutzerklärung Details
Elterngeld: Erklärung zum Einkommen Details
Elterngeld: Infoblatt Details
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

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Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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