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Lebensmittelüberwachung

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Dr. Tesche 05351 121- 2596 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Wetzel 05351 121- 2593 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Metze 05351 121- 2593 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Klimpel 05351 121- 2594 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr Hinze 05351 121- 2591 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.
Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch.
Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

  • Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise, der Region Hannover, der kreisfreien Städte und des Zweckverbandes Veterinäramt JadeWeser.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB)
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 01.09.2011

Formulare
Lebensmittelüberwachung: Leitlinie Feste sichern feiern Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Eigenkontrollen Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Hygiene bei Sahneaufschlagmaschinen Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt hygienische Anforderungen bei der Durchführung von Straßen- und Volksfesten, Märkten, Messen Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Kennzeichnung von Käse Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Kennzeichnung von Lebensmitteln auf Straßen- und Vereinsfesten etc. Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Kennzeichnungspflicht auf Speisenkarten Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Küchenhygiene (gute Hygienepraxis) Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Personalschulung in Lebensmittelbetrieben Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Rindfleischetikettierung Details
Lebensmittelüberwachung: Merkblatt Temperaturen Details
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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