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Vorlesen

Leistungen nach dem SGB XII bei Kurzzeit- und/oder vollstationärer Pflege

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

Stationäre Pflege: Buchstabe A - Ee
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Sierau 05351 121- 2486 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Pflege: Buchstabe Ef - Kc
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Ogrowsky 05351 121- 2453 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Pflege: Buchstabe Kd - Ma
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Dierks 05351 121- 2453 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Pflege: Buchstabe Mb - Schi
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Sube 05351 121- 2454 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Stationäre Pflege: Buchstabe Sj - Z
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Isensee 05351 121- 2454 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

 

Soziale Pflegeversicherung:
Pflegebedürftig nach dem Pflegeversicherungsgesetz ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate in der Selbständigkeit bei Alltagshandlungen eingeschränkt und auf Hilfe durch andere angewiesen ist. Die Feststellung eines Pflegegrades wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Hierzu findet ein Gutachtertermin in der Regel durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen oder der privaten Versicherungen statt.

Die Begutachtung erfolgt anhand verschiedener Module und umfasst Bereiche wie z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Kommunikative Fähigkeiten und Umgang mit Krankheit und Therapie. Werden mindestens 12,5 von 100 möglichen Punkten erreicht, erfolgt eine Eingruppierung in den Pflegegrad 1. Insgesamt existieren fünf Pflegegrade.

Eine Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung gegliedert nach den fünf Pflegegraden finden Sie unter der Dienstleistung

Pflegestützpunkt: Stationäre Pflege


Zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin hält der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen - Pflegestützpunkt Helmstedt - des Landkreises Helmstedt ein Pflegetagebuch bereit, welches kostenlos angefordert werden kann.

 

Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege):
Eine Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belastungen mit sich. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die soziale Pflegeversicherung die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind begrenzt und manchmal muss die Sozialhilfe den ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen. Hilfe zur Pflege wird nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Vorrang haben ambulante Leistungen vor teil- oder vollstationärer Pflege.

 

Für eine stationäre Pflege muss grundsätzlich der Pflegegrad 2 vorliegen. Eine Ausnahme ist bei der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit und Bewilligung von Leistungen nach § 39 c SGB V gegeben.

 

Dienstleistung:

Der Pflegestützpunkt Helmstedt hilft bei Bedarf bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung. Eine vorherige Terminvereinbarung wird jeweils empfohlen.

 

Angebote sind im Landkreis Helmstedt wie folgt zu finden:

Angebotslandkarte


Formulare
Sozialhilfeantrag für Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Details
Druckversion anzeigen


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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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