Wohngeld
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Beratungsstelle für Eltern und Jugendliche |
![]() ![]() |
|||||||||||||||||
![]() Hausanschrift: Landkreis Helmstedt Beratungsstelle für Eltern und Jugendliche Braunschweiger Straße 25 38350 Helmstedt Telefon: 05351 5318390 Telefax: 05351 53183930 ![]() |
Postanschrift: Landkreis Helmstedt Beratungsstelle für Eltern und Jugendliche Braunschweiger Straße 25 38350 Helmstedt Ausschnitt Stadtplan Besuchszeiten:
Die Offene Sprechstunde findet montags in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr statt. Für Jugendliche wird eine eigene, zusätzliche "offene Sprechzeit" immer mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr angeboten. Auf Wunsch erfolgen Anmeldung und Beratung anonym. Nach der telefonischen oder persönlichen Anmeldung findet möglichst zeitnah ein Erstgespräch statt. In diesem Gespräch können Sie ihr Anliegen schildern und die weitere Vorgehensweise wird mit Ihnen gemeinsam festgelegt. |
Hilfeangebot der Beratungsstelle
Wenn sie Unterstützung, Rat und Hilfe such bei Lösungen von Schwierigkeiten wie z.B.
dann können sie sich bei uns melden und wir werden in einem Erstgespräch mit ihnen über ihr Anliegen sprechen und vereinbaren wie weiter Vorgegangen wird.
Wir wollen ihnen dabei helfen, Schwierigkeiten besser zu erkennen sowie zu verstehen, wie diese entstanden sind.
Daraus entstehen folgende Aufgaben für uns als Beratungsstelle:
Die institutionelle Erziehungs- und Familienberatung ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot der Jugendhilfe, da es ohne förmliche Leistungsgewährung auskommt. Grundlagen der Beratungsarbeit sind die Schweigepflicht der Mitarbeiter, die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und die Kostenfreiheit für die Ratsuchenden des Landkreises. Um umfangreich arbeiten zu können besteht das Team aus verschiedenen Berufsgruppen.
|