Verwaltungsaufbau
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Geschäftsbereich Gesundheit |
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![]() Hausanschrift: Landkreis Helmstedt Geschäftsbereich Gesundheit Elzweg 19 38350 Helmstedt Telefon: 05351 121- 1425 Telefax: 05351 121- 1614 ![]() |
Leitung: Frau Dynatowski Postanschrift: Landkreis Helmstedt Geschäftsbereich Gesundheit Südertor 6 38350 Helmstedt Ausschnitt Stadtplan Besuchszeiten: Ärztliche Sprechstunde: Montag und Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung. |
ACHTUNG: Informationen zum Neuen COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) finden Sie unter Coronavirus und Grippeschutz.
Bei medizinischen Fragen zum Thema Corona, erreichen Sie die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes ab Montag, den 11.05.2020, montags bis freitags in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr und dienstags bis 16:30 Uhr unter folgenden Telefonnummern: 05351 121-1031, -1032 und -1034 sowie per Mail an corona@landkreis-helmstedt.de.
Der Geschäftsbereich Gesundheit des Landkreises Helmstedt setzt sich für den Schutz der Helmstedter Bürger/-innen vor Beeinträchtigung ihrer Gesundheit ein.
Wichtige Aufgaben sind die Förderung der Gesundheit durch Mitwirkung bei der Gestaltung der notwendigen Rahmenbedingungen und der Förderung von Ganzheitlichkeit und Mündigkeit.
Unsere Abteilungen bieten die unterschiedlichsten Dienstleistungen an.
Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.
Saisonaler Grippeschutz 2019/2020
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Influenzaimpfung für: alle Personen über 60 Jahre, Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen und medizinisches Personal. Dazu zählt auch das Personal von Alters- und Pflegeheimen. Aber auch die Personen, die in die STIKO-Empfehlung nicht eingeschlossen sind, können beim Hausarzt geimpft werden. Für alle genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Die Grippeschutzimpfung ist die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen die saisonale Grippe. Die ideale Zeit für eine Grippeschutzimpfung ist im Oktober oder November. Die Grippeschutzimpfung muss jedes Jahr erneuert werden.
Der Körper baut als Reaktion auf die Impfung Antikörper auf, die bis zu sechs Monate wirksam sind. Der Impfschutz ist etwa zwei Wochen nach der Impfung aufgebaut. Die Impfung wird in den Oberarmmuskel gegeben. Sie ist in der Regel gut verträglich. Die inaktivierten Grippe-Impfstoffe können in allen Stadien der Schwangerschaft verabreicht werden. Als Nebenwirkungen können Schmerzen an der Einstichstelle sowie Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten. Dies sind Belege einer Reaktion des körpereigenen Abwehrsystems, die zeigen, dass der Impfstoff wirkt. Sie stellen keine Komplikation dar und klingen in der Regel nach kurzer Zeit wieder ab.
Informationen zur Grippeimpfung finden Sie im Online-Angebot unter www.impfen-info.de/grippe und www.rki.de/influenza. Viele der Materialien stehen auch auf Türkisch, Russisch, Englisch und Arabisch zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen unter www.impfen-info.de/grippe folgende PDF-Dokumente zum Download bereit:
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