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Was erledigen Sie wo?

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

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    Hierarchische Übersicht

Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz Route Weiterführende Informationen ein-/ausblenden


Hausanschrift:
Landkreis Helmstedt
GB Bauaufsicht, Denkmal- & Immissionsschutz
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt

Telefon:
05351 121- 2200

Telefax:
05351 121- 2616

E-Mail

Leitung:
Herr Wagner

Postanschrift:
Landkreis Helmstedt
GB Bauaufsicht, Denkmal- & Immissionsschutz
Südertor 6
38350 Helmstedt

Ausschnitt Stadtplan

Haltestelle:
Helmstedt Krankenhaus

Besuchszeiten:
Mo:  09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Do:   | 14:00 - 15:30


Wofür ist der Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz zuständig?

 

Zum Aufgabenspektrum des Geschäftsbereiches Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz gehört eine Reihe verschiedener Aufgaben, die weit über die "klassische" Bauaufsicht hinausgehen. Sie sind bei uns richtig, wenn Sie Fragen oder Anträge zu einem der nachfolgenden Stichworte haben:

 

  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Bildung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentums-Gesetz *)
  • Archäologie
  • Asbestbeseitigung
  • Bauanträge / Baugenehmigungen *)
  • Baulasten *)
  • Bauvoranfragen *)
  • Denkmalschutz *)
  • Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie
  • Immissionsschutz
  • Schornsteinfegerwesen
  • städtebauliches Planungsrecht *)
  • Wohnungsbauförderung *)

 

 

Allerdings: Unsere Zuständigkeit endet in vielen Punkten - allen denen mit einem Sternchen nämlich - an den Grenzen der Stadt Helmstedt. Diese ist für ihr Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben mit Hohnsleben und Reinsdorf selbst Untere Bauaufsichtsbehörde. Deshalb müssen entsprechende Anträge dort gestellt werden, und man wird Sie folglich auch dort dazu beraten. Sie erreichen die Stadt Helmstedt telefonisch unter 05351 17-0, per Fax unter 05351 595714, unter der Postadresse "Postfach 16 40, 38336 Helmstedt" oder elektronisch im Internet unter www.stadt-helmstedt.de bzw. per E-Mail unter bauordnung@stadt-helmstedt.de.

 

Wo finden / wie erreichen Sie den Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz?

 

Sie finden den Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz im Dienstgebäude Conringstraße 28 - 30 unmittelbar neben den Helios-Kliniken (dem früheren Kreiskrankenhaus St. Marienberg). Auf Ihrem Weg durch Helmstedt können Sie also der Wegweisung dorthin folgen. Der Hauptteil des Geschäftsbereiches ist im 3. Obergeschoss untergebracht, einzelne Mitarbeiter finden Sie jedoch 2. OG (Immissionsschutz, Schornsteinfegerwesen, Archäologie, Prüfstatiker). Post geht an die allgemeine Anschrift des Landkreises "Postfach 15 60, 38335 Helmstedt", wenn Sie "Kurier in eigener Sache" sein wollen, finden Sie am Dienstgebäude aber auch einen Briefkasten. Der Faxanschluss des Geschäftsbereiches Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz lautet für alle Mitarbeiter einheitlich 05351 121-2616.

 

Das Dienstgebäude und auch die Räume des Geschäftsbereiches sind stufenfrei erreichbar.

 

Zu welchen Zeiten erreichen Sie den Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz?

 

Am besten montags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 oder donnerstags (nur) von 14:00 bis 15:30 Uhr. Während dieser Zeit sind wir auf Besucher eingerichtet und werden - wenn Mitarbeiter krank, im Urlaub oder mit anderen Aufgaben befasst sind - im Rahmen unserer freilich begrenzten Möglichkeiten dafür sorgen, dass ein kompetenter Vertreter zur Verfügung steht. Außerhalb dieser Zeiten müssen Sie damit rechnen, dass nicht für jede Frage der richtige Mitarbeiter erreichbar ist, denn die Aufgaben des Geschäftsbereiches Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz erfordern beispielsweise in erheblichem Umfang Außendienst. Selbstverständlich können Sie mit den Mitarbeitern gezielt Termine vereinbaren. Das Geschäftszimmer (Zimmer 309 im 3. OG) ist als "Anlaufstelle" auch über die angegebenen Zeiten hinaus erreichbar. Wenn es ausschließlich darum geht, Anträge oder andere Unterlagen abzugeben oder Vordrucke abzuholen, sind Sie also nicht an die eigentlichen Sprechzeiten gebunden. Sollte das Dienstgebäude verschlossen sein, melden Sie sich bitte über die Sprechanlage am Eingang bei dem-/derjenigen, mit dem/der Sie sprechen möchten.

 

Who is who im Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz?

 

Geschäftsbereichsleiter ist Herr Wagner (Telefon 121-2200, E-Mail: marcus.wagner@landkreis-helmstedt.de).

 

Der eigentliche Bauaufsichtsbereich ist in Bezug auf die Zuständigkeiten nach Städten, Gemeinden und Samtgemeinden untergliedert. Es betreuen

 

die Stadt Königslutter am Elm

 

Frau Rechenbach (E-Mail: silke.rechenbach@landkreis-helmstedt.de, Telefon 121-2216),

 

die Samtgemeinde Velpke

 

Frau Störmann (E-Mail: katja.stoermann@landkreis-helmstedt.de, Telefon 121-2214) und Frau Kastellan (E-Mail: petra.kastellan@landkreis-helmstedt.de, Telefon 121-2214),

 

die Gemeinde Lehre und die Samtgemeinde Grasleben

 

Herr Bode (E-Mail: torben.bode@landkreis-helmstedt.de, Telefon 121-2208) und Herr Schydlo (E-Mail: martin.schydlo@landkreis-helmstedt.de, Telefon 121-2208),

 

die Stadt Schöningen, die Samtgemeinde Nord-Elm und die Samtgemeinde Heeseberg

 

Herr Müller-Mahrt (E-Mail: dirk.mueller-mahrt@landkreis-helmstedt.de, Telefon 121-2209).

 

Für das Gebiet der Stadt Helmstedt einschließlich der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben mit Hohnsleben und Reinsdorf ist die Stadtverwaltung Helmstedt selbst zuständig; dazu finden Sie oben nähere Angaben.

 

Die Unterlagen für Anzeigeverfahren nach § 62 (früher § 69a) der Niedersächsischen Bauordnung sind nach dem Text dieser Vorschrift nicht beim Landkreis, sondern bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bzw. bei der entsprechenden Samtgemeindeverwaltung einzureichen. Dementsprechend erhalten Sie auch dort Auskünfte dazu.

 

Schriftliche Bauvoranfragen werden nach Städten, Gemeinden und Samtgemeinden untergliedert bearbeitet. Dabei ist unter "Bauvoranfrage" ein formalisiertes Verfahren zu verstehen, in dem die Zulässigkeit von Bauvorhaben schriftlich angefragt und über das Ergebnis ein schriftlicher Bescheid erteilt wird. Zu Bauvoranfragen gibt es auch ein besonderes Merkblatt.

 

Es betreuen

 

die Stadt Königslutter am Elm, die Samtgemeinde Grasleben, die Samtgemeinde Nord-Elm und die Gemeinde Lehre

 

Frau Schöckel (E-Mail: sara.schoeckel@landkreis-helmstedt.de), Telefon 121-2207,

 

die Samtgemeinde Velpke, die Stadt Schöningen und die Samtgemeinde Heeseberg

 

Frau Deuse (E-Mail: j01.deuse@landkreis-helmstedt.de), Telefon 121-2207,

 

Für das Gebiet der Stadt Helmstedt einschließlich der Ortsteile Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben mit Hohnsleben und Reinsdorf ist die Stadtverwaltung Helmstedt selbst zuständig; dazu finden Sie oben nähere Angaben.

 

Von Bauvoranfragen zu unterscheiden sind (mündliche) Bauberatungen, die die jeweiligen Bauaufsichtsbezirke durchführen. Dafür fallen Gebühren an, soweit die Bauberatungen länger als 15 Minuten dauern. Diese betragen nach § 6 Absatz 3 der Niedersächsischen Baugebührenordnung pro angefangene halbe Arbeitsstunde je nach der Laufbahnzugehörigkeit des Beratenden zwischen 22,50 € und 34,50 €.

 

Frau Thiem befasst sich auch mit Fragen des städtebaulichen Planungsrechts und nimmt damit Aufgaben wahr, die in anderen Landkreisen dem Planungsamt zufallen. Er kann Auskünfte zu den Inhalten von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen geben (die Stadt Helmstedt wiederum ausgenommen), und er erläutert Ihnen die Bestimmungen zur Bauleitplanung und zur Zulässigkeit von Vorhaben aus dem Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und weiteren zugehörigen Vorschriften. In Bezug auf räumliche Planungen gilt es allerdings bestimmte Einschränkungen zu beachten, die weiter unten erörtert werden.

 

Im Geschäftszimmer betreuen Sie Frau Dunkhorst und Frau Walther (Telefon 121-2213). Dort wird man Ihnen beispielsweise Antragsvordrucke aushändigen und Ihre Anträge entgegennehmen. Einige Antragsvordrucke gibt es auch in unserem elektronischen Formular-Center.

 

Vom Geschäftszimmer aus wird auch das Archiv (Bauakten - Auskunft) verwaltet; man wird Ihnen deshalb dort Auskunft darüber geben können, welche Informationen (z.B. Bauzeichnungen) über Ihr Grundstück und die Gebäude darauf in unserem Archiv verfügbar sind. Derartige Informationen können wir aus Gründen des Datenschutzes allerdings nur den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke oder deren Bevollmächtigten (z.B. Entwurfsverfassern) gegen einen entsprechenden Nachweis zugänglich machen.

 

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis über bereits rechtswirksam eingetragene Baulasten erhalten Sie bei Frau Siemann (Telefon 121-2206). Zu der Frage, ob in einem konkreten Fall Baulasten erforderlich sind, oder wegen der Eintragung neuer Baulasten wenden Sie sich jedoch bitte an den jeweiligen Bauaufsichtsbezirk.

 

Für Fragen zum Bereich Denkmalpflege stehen Ihnen Herr Wagner, der Geschäftsbereichsleiter (siehe oben) zur Verfügung. Unsere Fachfrau für den Bereich Archäologie ist Frau Palka (Telefon 121-2205). Für Besuche bei Frau Palka empfiehlt sich in besonderer Weise eine vorherige Terminabsprache.

 

Für Fragen der Wohnungsbauförderung sowie mit Anträgen auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungs-Eigentumsgesetz wenden Sie sich bitte an Frau Siemann (Telefon 121-2206).

 

Für Fragen des Immissionsschutzes ist unter verwaltungstechnischen Gesichtspunkten Herr Scholkmann (Telefon 121-2203, E-Mail: dennis.scholkmann@landkreis-helmstedt.de) zuständig. Bei ihm laufen also die Fäden zusammen, wenn der Landkreis ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchführt. Er wird Ihnen gegebenen Falles auch durch das Dickicht der Zuständigkeiten bei Fragen des Immissionsschutzes helfen, denn neben dem Landkreis befasst sich auch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig mit dieser Thematik. Wer wofür zuständig ist, ist in einer recht komplizierten Verordnung geregelt. Für technische Fragen des Immissionsschutzes und insbesondere für Schallpegel-Messungen wenden Sie sich am besten an Herrn Matthes (Telefon 121-2202, E-Mail: o01.matthes@landkreis-helmstedt.de). Herr Matthes ist auch unser Fachmann für den Umgang mit asbesthaltigen Stoffen.

 

Für Fragen im Zusammenhang mit dem Schornsteinfegerwesen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner (Telefon 121-2203).

 

Neben dem technischen Bereich verfügt der Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz auch über eine Verwaltungsabteilung. Die Leitung der Verwaltungsabteilung obliegt Frau Liebe (E-Mail: ina.liebe@landkreis-helmstedt.de), Telefon 121-2255.

 

Diese Verwaltungsabteilung hat bisweilen auch eine eher unangenehme Aufgabe zu erfüllen. In § 79 Absatz 1 NBauO heißt es: "Widersprechen bauliche Anlagen, Grundstücke, Bauprodukte oder Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht oder ist dies zu besorgen, so kann die Bauaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind." Diese Funktion gewinnt da immer mehr Bedeutung, wo keine Genehmigungen im Vorfeld mehr erforderlich sind, wo also keine präventive Kontrolle stattfindet. Deshalb fragen Sie uns lieber, wenn Sie im Zweifel sind, ob eine Baumaßnahme so ausgeführt werden kann wie gedacht, oder ob eine Genehmigung erforderlich ist. Selbst wenn dafür eine Beratungsgebühr fällig wird, ist das besser (und billiger) als hinterher ein Bußgeld. Unser aufmerksamster Außendienst sind im Übrigen nicht selten Ihre Nachbarn.

 

Als Prüfstatiker fungiert im Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz Herr Lesch (E-Mail: holger.lesch@landkreis-helmstedt.de).

 

Die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie nimmt Herr Wagner (Telefon 121-2200, E-Mail: ea@landkreis-helmstedt.de) wahr.

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Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz - Hier finden Sie die Dienstleistungen:
Details der Dienstleistung Abgeschlossenheitsbescheinigung Abgeschlossenheitsbescheinigung
Details der Dienstleistung Archäologie Archäologie
Details der Dienstleistung Bau: Planung Bau: Planung
Details der Dienstleistung Bauakten - Auskunft Bauakten - Auskunft
Details der Dienstleistung Bauanträge Bauanträge
Details der Dienstleistung Bauanzeige Bauanzeige
Details der Dienstleistung Bauberatungen Bauberatungen
Details der Dienstleistung Baulastenverzeichnis Baulastenverzeichnis
Details der Dienstleistung Bauvoranfragen Bauvoranfragen
Details der Dienstleistung Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte
Details der Dienstleistung Denkmalpflege Denkmalpflege
Details der Dienstleistung Erschließung Erschließung
Details der Dienstleistung Grundbuch Grundbuch
Details der Dienstleistung Grundstücksteilungen gem. § 94 der Nds. Bauordnung Grundstücksteilungen gem. § 94 der Nds. Bauordnung
Details der Dienstleistung Immissionsschutz Immissionsschutz
Details der Dienstleistung Lagepläne für Bauvorhaben Lagepläne für Bauvorhaben
Details der Dienstleistung Liegenschaftskataster Liegenschaftskataster
Details der Dienstleistung Regionalplanung Regionalplanung
Details der Dienstleistung Städtebauliche Planung Städtebauliche Planung
Details der Dienstleistung Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch

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Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

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09:00 - 12:00 Uhr

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Freitag



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