Verwaltungsaufbau
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Vollstreckung |
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![]() Hausanschrift: Landkreis Helmstedt Vollstreckung Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: 05351 121- 1242 Telefax: 05351 121- 1607 ![]() |
Postanschrift: Landkreis Helmstedt Vollstreckung Postfach 15 60 38335 Helmstedt Ausschnitt Stadtplan Besuchszeiten:
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Geschäftsbereich Finanzen: Vollstreckung Die Abteilung Vollstreckung des Geschäftsbereiches Finanzen ist als Vollstreckungsbehörde für die zwangsweise Beitreibung von offenen Forderungen zuständig. Dies geschieht im Innendienst z.B. durch Forderungspfändung. Hierbei sind die Lohnpfändung und Bankkontenpfändung erfolgreiche Instrumente für die zwangsweise Einziehung. Soweit eine Forderung durch den Innendienst nicht erfolgreich beigetrieben werden kann, wird die Vollstreckung im Außendienst von kreiseigenen Vollstreckungsbeamten durchgeführt. Das Pendent hierzu sind die Gerichtsvollzieher für die Privatwirtschaft. Nachstehend die Konten des Landkreises Helmstedt: Nord/LB Landessparkasse Helmstedt: IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20 BIC: NOLADE2HXXX Postbank Hannover: IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04 BIC: PBNKDEFF |