Bildungsbüro
Untere Bodenschutzbehörde |
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![]() Hausanschrift: Landkreis Helmstedt Untere Bodenschutzbehörde Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 38350 Helmstedt Telefon: 05351 121- 2548 Telefax: 05351 121- 2608 ![]() |
Leitung: Herr Eberl Postanschrift: Landkreis Helmstedt Untere Bodenschutzbehörde Südertor 6 38350 Helmstedt Ausschnitt Stadtplan Besuchszeiten:
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Die Untere Bodenschutzbehörde hat die Aufgabe, das Schutzgut Boden zu sichern und vor Schäden zu bewahren, die Funktion des Bodens zu erhalten oder diese in der Folge von Verunreinigungen wiederherzustellen. Die fachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung von Diensten, Auskünften und Leistungen im Sachgebiet Bodenschutz ergibt sich aus dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz (NBodSchG).
Ausnahme: Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind gemäß Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) zuständig bei schädlichen Bodenveränderungen, welche durch die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen auf deren Betriebsgrundstück hervorgerufen werden, soweit sie für diese Anlagen die Aufsicht führen. Dies gilt bis zu zehn Jahren nach deren Stilllegung.
Näheres zum Thema Bodenschutz / Altlasten finden Sie unter den aufgeführten Dienstleistungen.
Gesetzliche Grundlage für das Handeln der Unteren Bodenschutzbehörde sind die unten genannten Gesetze und Verordnungen:
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG)
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